2. 2.1. Am 30. Juni 2023 erliess die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebefehl mit dem Ziel, das Fahrzeug der Marke Tesla, Typ "Model S 90 D", Fahrgestellnummer […], Stammnummer […], AG […] (letztes bekanntes Nummernschild) zu beschlagnahmen. 2.2. Der Beschlagnahmebefehl wurde am 4. Juli 2023 durch die Kantonspolizei Aargau an der QQ-Strasse in S._____ vollzogen. Dabei wurde das Fahrzeug der Marke Tesla, Typ "Model S 90 D", Fahrgestellnummer […] im Beisein des Beschwerdeführers beschlagnahmt. Der Beschwerdeführer stellte sogleich Antrag auf Siegelung des Infotainmentsystems des beschlagnahmten Fahrzeugs.