Auch will ich keine Strafanzeige gegen Frau C._____ wegen falscher Angaben gegenüber der Polizei, Datenmissbrauch etc. einreichen. Damit würde nur ihre Paranoia verstärkt und die Gefahr, dass sie sich etwas antut noch grösser." Aus dieser Passage kann jedoch nicht geschlossen werden, der Beschwerdeführer habe seine mit Eingabe vom 9. Juni 2023 gestellten Strafanträge zurückziehen wollen. Vielmehr stellt er bloss in Aussicht keine (weitere) Strafanzeige zu erstatten ("will ich keine Strafanzeige […] einreichen").