Es wird somit im abschliessenden Satz die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten darum ersucht, ein Verfahren einzuleiten und der Wille geäussert, gegen die Beschuldigte vorzugehen. Das Schreiben vom 9. Juni 2023 war folglich entgegen den Ausführungen des Beschwerdeführers von der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten als Strafanzeige entgegenzunehmen, mit der unausgesprochen auch die Stellung eines Strafantrages verbunden ist.