Auch im Schreiben vom 9. Juni 2023 habe er seiner Sorge um die Beschuldigte Ausdruck verliehen und habe die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgar- ten um Hilfe aufgrund des wiederholten Datenmissbrauchs durch die Beschuldigte sowie bei der Regelung der sich aus der Trennung ergebenden Umstände gebeten. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten habe in diesem Schreiben jedoch eine Anzeige gesehen, obwohl er in diesem deutlich erklärt habe, keine Strafanzeige einreichen zu wollen und um ein Vergleichsgespräch gemäss Art. 316 StPO gebeten habe. Dasselbe komme ebenfalls in der Einsprache gegen den Strafbefehl zum Ausdruck. -6-