In seiner Einsprache gegen den Strafbefehl habe er – wie bereits in allen früheren Eingaben – ausgeführt, dass die Angaben der Beschuldigten nicht korrekt gewesen seien und sie selbst sich durch den "Diebstahl" von Telefonnummern und Adressen aus seinem Handy und deren wiederholt missbräuchliche Benutzung (Zusendung von Fotos und Drohungen an seine Tochter, seine Ehefrau und Kollegen) strafbar gemacht habe. Ebenfalls habe er erklärt, dass die Beschuldigte psychische Probleme habe und wiederholt mit Suizid gedroht habe, weshalb er sich grosse Sorgen gemacht habe.