und mich zu einem Vergleichsgespräch einzuladen. Für mich macht es keinen Sinn, die Strafbehörden weiter mit diesen Angelegenheiten zu behelligen. Auch will ich keine Strafanzeige gegen Frau C._____ wegen falscher Angaben gegenüber der Polizei, Datenmissbrauch etc. einreichen. Damit würde nur ihre Paranoia verstärkt und die Gefahr, dass sie sich etwas antut noch grösser." -3- 2. Mit Verfügung vom 29. Juni 2023 erledigte die Staatsanwaltschaft Muri- Bremgarten das Verfahren gegen die Beschuldigte durch Nichtanhandnahme. Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau genehmigte die Nichtanhandnahmeverfügung am 3. Juli 2023.