1.2. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten führt überdies ein Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer (STA4 ST.2023.1735). In diesem erliess sie (ebenfalls) am 9. Juni 2023 einen Strafbefehl gegen den Beschwerdeführer wegen Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung (geringfügiges Vermögensdelikt) und Sachentziehung zum Nachteil der Beschuldigten. Mit Schreiben vom 19. Juni 2023 erhob der Beschwerdeführer Einsprache gegen diesen Strafbefehl. Das entsprechende Schreiben endet wie folgt: "Unter den gegebenen Umständen ersuche ich Sie, Frau C._____ und mich zu einem Vergleichsgespräch einzuladen.