Ebenfalls ist nicht ersichtlich, welchen Nutzen der Beizug der Akten betreffend das Strafverfahren gegen E._____ für die Klärung des vorliegend relevanten Sacherhalts haben könnte. Wie der Beschuldigte zu Recht ausführt, geht es im Strafverfahren gegen E._____ um Vermögensdelikte von E._____ zum Nachteil des Schwimmbadbau-Unternehmens. Hierbei handelt es sich um einen Sachverhalt, der mit dem im vorliegenden Strafverfahren zu klärenden in keinem Zusammenhang steht.