deführerin 1 stets (auch) um eine persönliche Unterstützung für den Beschuldigten. Wohl wies dieser darauf hin, dass damit auch dem Beschwerdeführer 2 geholfen werde. Dies durften die Beschwerdeführer sicher so verstehen, dass der Beschuldigte das erhaltene Geld auch für den Beschwerdeführer 1 einsetzen wollte (etwa zur Finanzierung eines Privatgutachtens) und er sich auch sonst für ihn einsetzen werde (Anstellung, Mietwohnung etc.). Davon, dass der Beschuldigte das Geld ausschliesslich für den Beschwerdeführer 2 hätte ausgeben müssen, kann angesichts der klaren Aussagen von D._____ aber keine Rede sein.