Es sei nicht klar, weshalb es unrealistisch sein solle, dass an einem Tag Fr. 96'566.60 hätten bezahlt werden sollen. Der Beschuldigte nehme als Geschäftsführer des Familienunternehmens regelmässig Zahlungen in Höhe von weit über Fr. 100'000.00 entgegen. Die WhatsApp-Korrespon- denz beweise lediglich die Meinungsverschiedenheit der Parteien (Beschwerdeantwort Beschuldigter Rz. 23-27).