ternehmens) habe diese Beträge in seiner sowie der Anwesenheit von D._____ der Beschwerdeführerin 1 übergeben. Der Beschuldigte behaupte, bei den Beträgen von Fr. 46'005.00, Fr. 22'455.60 und Fr. 28'106.00 handle es sich um das ihm gewährte private Darlehen. Er habe diese Beträge der Beschwerdeführerin 1 und D._____ zurückbezahlt. Die Beschwerdeführerin 1 und D._____ behaupteten hingegen, es seien - 10 -