Auch die Aussage von D._____, der Beschuldigte habe ihr am Anfang erklärt, dass hohe Zahlungen auf ihn zukämen und er daher froh um finanzielle Unterstützung sei, wobei er erklärt habe, dass diese finanzielle Unterstützung auch ihrem Bruder (d.h. dem Beschwerdeführer 2) zugutekomme, zeige, dass der Beschuldigte von Anfang an nicht ausschliesslich um ein Darlehen für die Verwendung im Interesse des Beschwerdeführers 2, sondern auch um ein privates Darlehen gebeten habe. Ein schriftlicher Darlehensvertrag sei am 8. November 2018 bzw. 10. November 2019 von der Beschwerdeführerin 1 unterzeichnet worden.