Warum sie ein leer übergebenes Couvert in ihre Aufstellung aufgenommen habe, sei unklar. Zudem habe die Beschwerdeführerin 1 auch erklärt, dem Beschuldigten das Geld immer gemeinsam mit D._____ übergeben zu haben, während diese erklärt habe, zwecks Übergabe des Bargelds auch sehr oft alleine zum Beschuldigten gefahren zu sein.