2.3. Im Rahmen des Vorverfahrens wurde der Beschuldigte zwei Mal, nämlich am 17. Mai 2022 sowie am 30. Mai 2022 durch die Kantonspolizei Aargau delegiert einvernommen. Im Weiteren wurden am 3. Juni 2022 die Beschwerdeführerin 1 und D._____, am 9. August 2022 C._____, der Vater des Beschuldigten, und am 10. August 2022 E._____, die frühere Buchhal- -8-