1.4. Mit Eingabe vom 28. Mai 2021 erhoben die Beschwerdeführer Strafanzeige gegen den Beschuldigten wegen Betrugs, eventualiter Veruntreuung. Mit -3- Eingabe vom 18. August 2021 erhoben die Beschwerdeführer zusätzlich Strafanzeige wegen Urkundenfälschung. Später erweiterte die Staatsanwaltschaft Baden die Untersuchung noch auf den Vorwurf des Pfändungsbetrugs. 2. Mit (Teil-)Einstellungsverfügung vom 19. Juni 2023 verfügte die Staatsanwaltschaft Baden: " 1. Das Strafverfahren gegen die beschuldigte Person wegen Veruntreuung und Urkundenfälschung wird eingestellt (Art. 319 Abs. 1 lit. a StPO).