Diese seien zwar zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens verpflichtet, aber vor Verfahrensfehlern nicht gefeit. Im Extremfall läge es ausgehend von einem Belastungs- und Entlastungsverbot in der Hand der Ermittlungsbehörden, Entlastungsbeweise durch eine rechtswidrige Sammlung auszuschliessen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_1362/2020 vom 20. Juni 2022 E.14.4.3 mit weiteren Hinweisen).