2.2. Mit Beschwerde führt die Beschwerdeführerin aus, dass sie aufgrund der Äusserung des Beschuldigten sehr wohl Angst gehabt habe. Sie habe nach dem Vorfall unruhige Nächte gehabt und sei wegen jedem Geräusch aufgewacht. Der Beschuldigte sei ein kräftiger junger Mann mit vergleichsweise geringer Kontrolle über sich selbst. Er sei ein absoluter Waffennarr, er habe sich einen Waffenerwerbsschein beschafft. Zudem habe er sich nicht im Erdgeschoss befunden, als er die Bemerkung mit dem Zerhacken gesagt habe, sondern auf der Treppenplattform zwischen dem ersten und dem zweiten Stock, sie hätten dabei Blickkontakt gehabt. Der Beschuldigte sei ein geübter Lügner und Geschichtenerzähler.