Obergeschoss gewesen sei. Der von der Beschwerdeführerin eingereichten Tonaufnahme sei zu entnehmen, dass die Beschwerdeführerin und der Beschuldigte über Kinderbelange und Geld diskutierten. Trotz Meinungsverschiedenheiten hätten die beiden in einigermassen normalem Ton miteinander gesprochen. Zu hören sei auch, dass die Beschwerdeführerin den Beschuldigten auf das Zerstückeln anspreche und er ihr klar gesagt habe, dass es ein "Insider", ein Witz, gewesen sei. Hinsichtlich der Briefumschläge habe er ihr gesagt, dass er sie nicht geschlagen habe und schlagen anders wäre.