Sie habe das Gespräch aufgezeichnet. Der Beschuldigte habe hingegen ausgesagt, dass er die Beschwerdeführerin weder bedroht noch bedrängt oder sonst wie handgreiflich angegangen habe. Er habe sie nicht mit den Briefen geschlagen, dies sei seine Wischbewegung in ihre Richtung gewesen, damit sie ihm Platz mache. Er habe sie dabei mit den Briefen am Oberarm berührt. Als sie gesagt habe, dass er sie nicht schlagen solle, habe er seine Faust geballt und gemeint, dass "Schlagen mit der Faust wäre". Er habe die Faust weder auf sie gerichtet noch ihr gedroht, sie zu schlagen. Zurzeit arbeite er in seiner Firma mit Schnittgut, welches sie zerhackten.