Auf die Äusserung der Beschwerdeführerin hin, dass er sie nicht schlagen solle, habe der Beschuldigte ihr gesagt, dass er nur gewollt habe, dass sie aus dem Weg gehe. Dann habe er die Faust erhoben und gesagt, dass er sie mit dieser so richtig schlagen würde. Als er die Treppe hinuntergelaufen sei, habe er gesagt, dass sie nicht immer so tun solle, sonst liege sie irgendwann zerhackt im Kofferraum. Sie habe Angst gehabt und sei nervös gewesen, sie traue ihm die Ausführung der Drohung jedoch nicht zu. Sie traue ihm aber zu, dass er sie schlagen würde. Sie habe das Gespräch aufgezeichnet.