2. 2.1. Mit Nichtanhandnahmeverfügung vom 27. Juni 2023 führt die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten aus, die Beschwerdeführerin habe zu Protokoll gegeben, dass der Beschuldigte bei ihr vorbeigekommen sei, um seinen Schreibtisch zu holen. Sie hätten miteinander gesprochen, mitunter über die Ernährung des gemeinsamen Sohnes. Er habe seine Sachen gepackt und sei ein paar Mal von der Wohnung zum Auto gelaufen. Sie habe ihm zwei Briefe gegeben, mit welchen er sie dann am Oberarm geschlagen habe. Auf die Äusserung der Beschwerdeführerin hin, dass er sie nicht schlagen solle, habe der Beschuldigte ihr gesagt, dass er nur gewollt habe, dass sie aus dem Weg gehe.