3.2. Die von der Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit Verfügung vom 20. Juli 2023 (zugestellt am 24. Juli 2023) einverlangte Sicherheit von Fr. 1'000.00 für allfällige Kosten wurde von der Beschwerdeführerin am 2. August 2023 an die Obergerichtskasse bezahlt. 3.3. Mit Eingabe vom 8. August 2023 reichte die Staatsanwaltschaft Muri-Brem- garten eine Beschwerdeantwort ein und beantragte die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen. 3.4. Mit Eingabe vom 21. August 2023 reichte der Beschuldigte eine Beschwerdeantwort ein. -3- Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: