Allerdings ist es nicht angezeigt, der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten konkrete Anweisungen hinsichtlich der weiteren Ermittlungen zu erteilen, wie dies vom Beschwerdeführer beantragt wird. Das Verfahren befindet sich noch am Anfang und es ist grundsätzlich Sache der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten, zu entscheiden, wie die Ermittlungen zu führen und wann welche Personen einzuvernehmen sind.