6.2.2. Im Weiteren ist dem Beschwerdeführer auch zuzustimmen, dass der Sachverhalt nicht genügend geklärt ist. So ist in der Tat nicht ausreichend, dass sich hinsichtlich der Frage der Betriebssicherheit der Drehbank in den Akten einzig im Polizeirapport vom 10. August 2022 eine kurze Zusammenfassung des zwischen dem Suva-Sicherheitsingenieur und dem rapportierenden Polizisten geführten Telefonats betreffend die von der Suva durchgeführte Betriebskontrolle findet (act.