Am 12. August 2022, mithin zwei Tage nach der polizeilichen Einvernahme des Beschwerdeführers, habe die Rehaklinik Bellikon bei der Suva eine Verlängerung der Kostengutsprache beantragt und zur Begründung unter anderem ausgeführt, der Beschwerdeführer leide unter kognitiven Defiziten, sodass ein selbständiges Wohnen zuhause nicht möglich sei (Replik Rz. 5). Eine neuropsychologische Untersuchung vom 26. April 2023 habe eine mittelgradige neuropsychologische Störung mit/bei vordergründig dysexekutiver aber auch mnestischer Störung sowie Betroffenheit sprachbasierter Leistungen ergeben.