Dementsprechend habe die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten nach Zustellung der Akten durch die Polizei nicht beliebig weitere Akten edieren und Einvernahmen durchführen können, da hierfür ein Anfangsverdacht notwendig gewesen wäre. Aufgrund der im Polizeirapport vom 10. August 2022 festgehaltenen Feststellung der Suva, wonach keine offensichtlichen Mängel vorlägen, sowie der Einvernahme des Beschwerdeführers, welche keinerlei Hinweise auf Drittverschulden ergeben hätten, habe es sich erübrigt, weitere Unterlagen beizuziehen.