Der Beschwerdeführer habe am 10. August 2022 in der Rehaklinik Bellikon polizeilich einvernommen werden können. Er habe zu Protokoll gegeben, dass er sich nicht mehr an den Vorfall erinnern könne. Er habe jedoch, seit er arbeite, immer mit Drehbänken und anderen, teils gefährlichen Geräten gearbeitet. Er habe keine Ahnung, weshalb sich dieser Arbeitsunfall habe ereignen können. Es müsse irgendwie dumm gelaufen sein. Er schliesse eine Manipulation – also dass jemand vor ihm etwas gemacht hätte – aus. Wenn er mit der Arbeit fertig sei, schaue er das Arbeitsstück immer an und lasse den Reitstock angezogen.