" 1. Die Strafsache (Strafanzeige, Strafklage) wegen fahrlässiger Körperverletzung wird nicht an die Hand genommen. 2. Es sind keine Verfahrenskosten entstanden." -3- Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau genehmigte die Nichtanhandnahmeverfügung am 30. Juni 2023. 3. 3.1. Mit Eingabe vom 10. Juli 2023 erhob der Beschwerdeführer gegen die ihm am 4. Juli 2023 zugestellte Nichtanhandnahmeverfügung Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau und beantragte: