1.2. Nach einer Betriebskontrolle durch die Suva am 21. Juli 2022 wurde die nach dem Unfall mit Polizeiabsperrband abgesperrte Drehbank durch die Kantonspolizei Aargau in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Muri- Bremgarten wieder freigegeben. Die B._____ AG wurde durch die Suva indessen angewiesen, die Drehbank fachmännisch prüfen zu lassen, da aufgrund des Unfalls nicht ausgeschlossen werden könne, dass Schäden entstanden seien. Im Weiteren wurde die B._____ AG durch die Suva auch beauftragt, die an der Drehbank arbeitenden Mitarbeiter erneut in der Handhabung der Drehbank zu schulen. 2. Am 28. Juni 2023 verfügte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten: