1. 1.1. Am 20. Juli 2022, ca. 15.46 Uhr, bearbeitete der Beschwerdeführer im Rahmen seiner damaligen, erst kürzlich angetretenen Anstellung bei der B._____ AG an der Drehbank ein sog. Tauchrohr. Er hatte das Tauchrohr zwischen der Arbeitsspindel (Dreibackenfutter) und dem Reitstock eingespannt und schliff es mit einem Winkelschleifer ab. Offenbar aufgrund einer nicht korrekten Sicherung des Reitstocks löste sich das Tauchrohr und traf den Beschwerdeführer, wodurch dieser insbesondere ein schweres Schä- del-Hirn-Trauma, ein Wirbelsäulentrauma, ein Thoraxtrauma sowie eine Mittelgesichtsfraktur erlitt.