Der amtliche Verteidiger bespreche sich mit Staatsanwältin C. und treffe Entscheidungen, die zum Nachteil des Gesuchstellers ausfielen. Staatsanwältin C. habe dem Gesuchsteller seine Frage nicht beantworten können, was die Abklärungen von HH., der Ehefrau des Bezirksrichters BH., gewesen seien. Das Team der Staatsanwaltschaft Baden, das Bezirksgericht und sein amtlicher Verteidiger seien beeinflusst worden. Diesbezüglich sei ihm alles offen zu legen, insbesondere die Gespräche zwischen der Staatsanwaltschaft Baden und F. und die Abklärungen von HH.