2. 2.1. Der Gesuchsteller macht in seinem Ausstandsgesuch vom 20. Dezember 2022 geltend, Staatsanwältin D., welche zu Beginn des Verfahrens die Leitung innegehabt habe, sei durch Rechtsanwalt E. beeinflusst worden, welcher Verwaltungsrat der I. AG sei, bei welcher die Geschädigte bis Mitte 2020 gearbeitet habe. Diese Information habe er durch F. vor seiner Inhaftierung erhalten. Des Weiteren sehe er dadurch eine Beeinflussung von Staatsanwältin C., da Staatsanwältin D. deren Stellvertreterin sei.