2. 2.1. Mit an die Staatsanwältin C. gerichtetem Schreiben vom 20. Dezember 2022 machte der Gesuchsteller Beeinflussungen des Teams der Staatsanwaltschaft Baden, von Personen und Mitgliedern des Bezirksgerichts Baden und seines amtlichen Verteidigers geltend. Am 22. Dezember 2022 nahm die Staatsanwältin Rücksprache mit seinem amtlichen Verteidiger, ob das Schreiben als Ausstandsgesuch entgegenzunehmen zu sei, was dieser am 9. Januar 2023 bejahte. 2.2. Die Staatsanwaltschaft Baden überwies das Ausstandsgesuch am 13. Januar 2022 zuständigkeitshalber an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau und nahm dazu Stellung.