Dass die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen hatte bzw. dass der Beschwerdeführer vor "verschlossenen Türen stand", was vorliegend unbestritten geblieben ist, vermag am Gesagten nichts zu ändern. Ausweislich der Akten befand sich der Beschwerdeführer während eines Monats (vom 24. November 2022 bis am 24. Dezember 2022) in Äthiopien (act. 72).