Wirksamwerden der Fiktion kann nicht durch eine Verlängerung der Abholfrist bzw. einen Postrückbehaltungsauftrag verhindert werden. Vorbehalten bleiben besondere Vertrauensschutzsituationen (Urteil des Bundesgerichts 6B_28/2020 vom 1. April 2020 E. 4 m.w.H.).