Der Beschwerdeführer sei anlässlich seiner Einvernahme vom 6. Oktober 2022 explizit darauf hingewiesen worden, dass eine Verzeigung an die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg erfolge und er von dieser Stelle eingeschriebene Post erhalten werde. Ebenfalls sei der Beschwerdeführer darauf hingewiesen worden, dass er sich der Strafverfolgungsbehörde weiterhin zur Verfügung halten müsse, er -4-