3. Es sei das Bezirksgericht Rheinfelden anzuweisen, Herrn A. für das vorinstanzliche Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege mit dem Unterzeichner als Rechtsbeistand zu gewähren. 4. Alles unter o/e-Kostenfolge. Eventualiter sei Herr A. die unentgeltliche Rechtspflege mit dem Unterzeichner als Rechtsbeistand zu gewähren." 3.2. Mit Eingabe vom 6. Juni 2023 verzichtete die Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden unter Hinweis auf die Begründung der Verfügung vom 17. April 2023 auf eine Beschwerdeantwort.