3. 3.1. Der Beschwerdeführer erhob gegen die ihm am 8. Mai 2023 zugestellte Verfügung vom 17. April 2023 am 17. Mai 2023 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau und beantragte das Folgende: "1. Die Verfügung des Bezirksgerichts Rheinfelden vom 17. April 2023 sei aufzuheben. 2. Es sei das Bezirksgericht Rheinfelden anzuweisen, das Hauptverfahren zu eröffnen. -3-