1.3. Mit Eingabe vom 6. Januar 2023 erhob der Beschwerdeführer Einsprache gegen den Strafbefehl vom 6. Dezember 2022. 1.4. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg überwies den Strafbefehl am 20. Februar 2023 dem Bezirksgericht Rheinfelden zur Durchführung des Hauptverfahrens. 2. Mit Verfügung vom 17. April 2023 trat die Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden auf die Einsprache nicht ein und stellte fest, dass der Strafbefehl vom 6. Dezember 2022 in Rechtskraft erwachsen ist.