Vielmehr hat ein Lastwagenfahrer seine Aufmerksamkeit vorrangig auf Objekte und Umstände zu konzentrieren, die in einer konkret gegebenen Situation nach allgemeiner oder auch persönlicher Erfahrung (weil potentiell gefährlich) besondere Aufmerksamkeit erfordern. Dem Fahrzeuglenker muss es in der konkreten Situation möglich sein, den ihm auferlegten Pflichten auch tatsächlich nachzukommen.