Von einem Lastwagenfahrer kann als Gebot der Aufmerksamkeit nicht erwartet werden, dass er während der Fahrt allen in seinem peripheren Gesichtsfeld erscheinenden (bzw. aus den Augenwinkeln wahrnehmbaren) Objekten oder Umständen Aufmerksamkeit zukommen lässt. Dies wäre nicht nur illusorisch, sondern käme einer andauernden und gefährlichen Ablenkung gleich. Vielmehr hat ein Lastwagenfahrer seine Aufmerksamkeit vorrangig auf Objekte und Umstände zu konzentrieren, die in einer konkret gegebenen Situation nach allgemeiner oder auch persönlicher Erfahrung (weil potentiell gefährlich) besondere Aufmerksamkeit erfordern.