6.3. 6.3.1. Soweit die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach E._____ gestützt auf Art. 35 SVG ein krass regelwidriges Verhalten vorwirft, ist ihr nicht zu folgen. Gemäss Art. 42 Abs. 3 und 4 VRV dürfen Rad- und Motorfahrradfahrer rechts neben einer Motorfahrzeugkolonne vorbeifahren, wenn genügend freier Raum vorhanden ist. Allerdings muss hierfür der gleiche Fahrstreifen benutzt werden, denn das Wechseln auf andere Fahrstreifen zum Überholen ist auf Einspurstrecken untersagt, wenn die Fahrstreifen, wie vorliegend, unterschiedliche Fahrziele bezeichnen (Art. 13 Abs. 3 VRV; der auf der rechten Fahrspur auch nach links weisende Pfeil ist gelb, richtet sich somit gemäss Art.