nicht zu. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hat somit weder ihre Begründungspflicht noch das rechtliche Gehör der Beschwerdeführer verletzt. 3. Der Anlass zu diesem Strafverfahren gebende Unfall wurde von verschiedenen Überwachungskameras aufgezeichnet. Gestützt auf eine dieser Aufzeichnungen [Bezeichnung: 05.05.2022 09_26_14 (UTC+02_00).avi] ist von folgendem Unfallablauf auszugehen: Ereigniszeitpunkt Ereignis (in eckigen Klammern die entsprechenden (in Sekunden ab Abbildungen aus dem Unfallrapport der Kantonspolizei Aargau Aufzeichnungs- vom 5. September 2022) beginn)