13. Juli 2023 (zugestellt am 17. Juli 2023) einverlangte Kostensicherheit von Fr. 1'000.00 am 26. Juli 2023. 3.3. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach beantragte mit Beschwerdeantwort vom 10. August 2023 die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen. 3.4. Der Beschuldigte beantragte mit Beschwerdeantwort vom 22. August 2023 die Abweisung der Beschwerde unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdeführer, soweit darauf einzutreten sei. 3.5. Die Beschwerdeführer erstatteten mit Eingabe vom 7. September 2023 eine Stellungnahme. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: