3. 3.1. Die Beschwerdeführer erhoben mit Eingabe vom 3. Juli 2023 Beschwerde gegen die ihnen am 23. Juni 2023 zugestellte Einstellungsverfügung. Diese sei (unter Kosten- und Entschädigungsfolgen) aufzuheben. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach sei anzuweisen, das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen fahrlässiger Tötung fortzusetzen und gegen den Beschuldigten beim zuständigen Gericht Anklage wegen fahrlässiger Tötung und Führens eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs zu erheben. 3.2. Die Beschwerdeführer leisteten die von ihnen mit Verfügung der Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts vom -3-