1.3. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach zeigte den Parteien mit Mitteilung vom 5. April 2023 den Erlass einer Einstellungsverfügung (bezüglich des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung) und eines Strafbefehls (bezüglich des Vorwurfs des Führens eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs) an. Die Beschwerdeführer beantragten mit Eingabe vom 19. Mai 2023, es sei das Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung nicht einzustellen, sondern fortzuführen und zur Anklage zu bringen.