Der Strafbefehl wurde am 20. März 2023 an das Bezirksgericht Kulm überwiesen. Wie sich das Bezirksgericht Kulm im Urteil vom 20. Oktober 2020 geäussert hat, ist nicht von Relevanz, wurde dieses Urteil doch vom Obergericht am 11. November 2021 aufgehoben und hat der Beschwerdeführer mutmasslich wieder neue Delikte begangen. Ferner räumte der Beschwerdeführer selbst ein, seine Krankheit sei seit Jahren unbehandelt und er sei (krankheitsbedingt) weder krankheits- noch behandlungseinsichtig (Beschwerde, S. 4). Die ambulante Behandlung scheiterte bisher und er nimmt auch keine Medikamente ein.