Dem Beschwerdeführer werden mit Strafbefehl der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau vom 19. April 2022 erneut Delikte vorgeworfen (mehrfache Sachbeschädigung begangen zwischen 23. Dezember 2020 und 29. Januar 2021, mehrfache Drohung gegenüber Behörden und Beamte, begangen am 3. Februar 2021 und Widerhandlung gegen das BetmG, begangen am 12. Februar 2021; ebenda, S. 1 ff.). Aufgrund dieser Delikte wurde das Ergänzungsgutachten vom 26. Mai 2021 eingeholt. Der Strafbefehl wurde am 20. März 2023 an das Bezirksgericht Kulm überwiesen.