Eine Befragung des Mitarbeiters des Bezirksgerichts Kulm steht demnächst an (Bericht der Kantonspolizei Aargau vom 17. Juni 2023, S. 2). Derzeit liegen jedenfalls hinreichend konkrete Verdachtsmomente vor, wonach der Beschwerdeführer die ihm vorgeworfenen Drohungen ausgesprochen hat.