Allein schon der Umstand, dass die Betroffenen unabhängig voneinander von einem "Angriff mit einem Küchenmesser" sprachen, spricht für den Wahrheitsgehalt der Aussagen. Der Tatverdacht der gegenüber der Disponentin der Kantonspolizei Aargau geäusserten Drohung ergibt sich darüberhinaus aus dem Bericht der Kantonspolizei Aargau vom 19. Juni 2023. Die eingehende Überprüfung der Aussagen auf ihre Glaubhaftigkeit wird das Sachgericht vorzunehmen haben. Eine Befragung des Mitarbeiters des Bezirksgerichts Kulm steht demnächst an (Bericht der Kantonspolizei Aargau vom 17. Juni 2023, S. 2).